Mustersachverständigenordnung (MSVO) für die …
2005-7-29 · Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden. Der Sachverständige soll bei der Eidesleistung die rechte Hand erheben. (2) Gibt der Sachverständige an, dass er aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten wolle, so hat er eine Bekräftigung abzugeben.